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News-Ticker

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Thema Licht: Sehen und gesehen werden

  • Jeder dritte tödliche Verkehrsunfall in Deutschland bei Dunkelheit

  • Umrüsten erlaubt in den Grenzen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Vielfahrer wissen es: Nichts ermüdet mehr als lange Nachtfahrten. Und wenn dann noch die Scheinwerfer nicht richtig mitspielen, wird’s schnell gefährlich – besonders für Fußgänger, die auf Landstraßen oder in der Stadt oft zu spät erkannt werden. Klar ist: Wer mit defektem oder falsch eingestelltem Licht fährt, gefährdet sich und andere. 

Spätestens bei Einsetzen der Dämmerung, bei Nebel oder Regen zeigt sich, wie gut die Scheinwerfer funktionieren und ob sie die Straße genügend ausleuchten, ohne den Gegenverkehr zu blenden. Viele Autofahrer nehmen das Thema zu leicht und sind mit defekter oder falsch eingestellter Beleuchtung unterwegs. Der jährliche Licht-Test stellt bei rund einem Drittel der Fahrzeuge Mängel fest – besonders oft beim Abblendlicht, das fürs Sehen und Gesehen werden die wichtigste Rolle spielt.

Abblendlicht – das zentrale Sicherheitslicht

Das Abblendlicht ist bei Dunkelheit und schlechten Wetterverhältnissen das wichtigste Licht am Auto. Es leuchtet die Fahrbahn aus, ohne den Gegenverkehr zu blenden. Bei trübem Wetter, Regen oder Nebel empfiehlt es sich, das Abblendlicht auch tagsüber einzuschalten – das verbessert die Sichtbarkeit deutlich. Tagfahrlicht oder Standlicht allein reichen dafür nicht aus.

In modernen Fahrzeugen funktioniert das heute dank der Lichtautomatik sehr viel komfortabler. Doch auch die arbeitet nicht immer perfekt. Bei diffusem Licht, Tunnelfahrten oder Nebel reagiert sie manchmal zu spät oder gar nicht. In solchen Situationen sollte der Fahrer oder die Fahrerin das Licht deshalb manuell einschalten.

 

Fernlicht, Nebelscheinwerfer & Co. richtig einsetzen

Das Fernlicht leuchtet sehr viel weiter als das Abblendlicht, darf aber nur leuchten, wenn es keinen Gegenverkehr blenden kann. Bei Nebel oder starkem Schneefall ist es sogar kontraproduktiv: Die feinen Wasserkristalle in der Luft oder die Schneeflocken streuen und reflektieren das Licht, was die Sicht verschlechtert. Besser ist, in solchen Situationen die Nebelscheinwerfer einzuschalten. Sie leuchten schräg auf die Straße direkt vors Auto. Die sehr helle Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern zum Einsatz kommen; außerdem darf man in diesen Situationen auch nicht schneller als 50 km/h fahren. Sobald wieder freie Sicht herrscht, muss sie ausgeschaltet werden, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu blenden. 

 

Licht ist nicht gleich Licht

Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen haben sich in den letzten 20 Jahren in allen Belangen extrem weiterentwickelt: vom Kurven-, Abbiege- bis zum aufwendigen LED-Matrix-Licht, das um andere Fahrzeuge herumleuchtet. Letzteres besteht aus vielen LEDs, die einzeln angesteuert werden. Vereinfacht gesagt knipst der Scheinwerfer bis zu 100mal pro Sekunde einzelne LEDs gezielt an und aus, je nachdem, wo Licht benötigt wird und wo nicht. Das Auto leuchtet so die Straße immer optimal aus, ohne entgegenkommende Fahrzeuge oder Fußgänger zu blenden – selbst in Kurven. Der Vorteil für den Fahrer: Er muss nicht manuell auf- und abblenden, hat immer optimale Lichtverhältnisse und ermüdet langsamer.

 

Rechtlich klar geregelt

Bei vielen älteren Fahrzeugen lassen sich Standard-Halogenlampen durch hellere Leuchten nachrüsten. Oft kann man die H4- oder H7-Leuchten sogar durch LED ersetzen. Allerdings müssen die neuen Leuchtmittel wie alle Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug bauartgenehmigt sein. Erkennbar ist das bei Scheinwerfern und anderen Leuchten an einem E-Prüfzeichen, zulässige Nachrüst-LED-Leuchtmittel haben eine nationale Bauartgenehmigung (ABG). Änderungen etwa durch stärkere Glühlampen, farbige Folien oder nicht zugelassene LED-Umrüstsätze, sind verboten. 

Grundsätzlich müssen die Leuchten symmetrisch sitzen, gleichmäßig und in den vorgeschriebenen Farben leuchten: vorne weiß, hinten rot und Blinker gelb. Lauflichter, pulsierende Effekte, farbige Standlichter sind nicht erlaubt. Und auch bei Zusatzscheinwerfern redet der Gesetzgeber mit: Anzahl, Lichtfarbe sowie -stärke regelt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

 

Fünf Tipps fürs Licht

 

  • Prüfen Sie regelmäßig, ob alle Leuchten funktionieren. Befreien Sie im Winter Beleuchtungseinrichtungen von Schnee, bevor sie losfahren. 

  • Viele moderne Fahrzeuge können automatisch auf- und abblenden. Matrix-Licht kann bei Fernlicht gezielt Bereiche aussparen, um nicht zu blenden. Bei eingeschalteter Fernlicht-Automatik erscheint meist im Cockpit das Fernlichtsymbol zusammen mit einem „A“.

  • Vertrauen Sie der Lichtautomatik nicht blind. Fährt das Auto nur mit Tagfahrlicht durch einen Tunnel oder im Nebel, wird man zwar vom Gegenverkehr oft noch gesehen. Die Rückleuchten bleiben aber aus.

  • Schalten Sie bei Regen und diffusem Wetter tagsüber die Nebelscheinwerfer ein.

  • In manchen Ländern müssen Autos mit Halogenscheinwerfern Ersatzlampen an Bord haben.

    Text und Foto: DEKRA

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 19. September 2025

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