Unter Haftpflicht versteht man die sich aus einzelnen gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat, z.B. durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit. Schadenersatzansprüche drohen, wenn ein Besucher Ihrer Veranstaltung durch Bodenglätte stürzt oder Öl aus dem Tank des Stromaggregats in das Grundwasser sickert, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, die Veranstalter von Schadenersatzansprüchen, die gegen sie erhoben werden, freizustellen. Das heißt, die Haftpflichtversicherung prüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht und kümmert sich entweder um die Wiedergutmachung des Schadens in Geld oder wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab