Für Jugendliche unter 18, die schon sehnsüchtig darauf warten, bis sie den Auto-Führerschein machen können, gibt es eine Möglichkeit, die Wartezeit zu verkürzen und zugleich etwas für die Verkehrssicherheit zu tun: den Führerschein mit 17, auch als Begleitetes Fahren bekannt.
Beim B17-Führerschein können bereits 17-Jährige das Steuer übernehmen, allerdings brauchen sie dafür bis zum 18. Geburtstag einen erfahrenen Begleiter. „Fahranfänger, die an der Seite eines routinierten Fahrenden ins Autofahrerleben starten, sind einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen zufolge um knapp ein Fünftel weniger in Unfälle verwickelt und verstoßen seltener gegen Verkehrsregeln“, erklärt Thomas Riedel, Leiter des Fahrerlaubniswesens bei DEKRA.
Schon sechs Monate vor dem 17. Geburtstag können sich Interessenten für die Klasse B oder BE bei einer Fahrschule für Theorie und Praxisstunden anmelden und den Antrag für die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde einreichen. Der Antrag muss bereits die Namen der künftigen Begleitpersonen enthalten, wobei die Liste später ergänzt werden kann. Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren Inhaber einer gültigen Pkw-Fahrerlaubnis sein und darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Sie muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein und darf nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen.
Das Fahren ohne Begleitung ist nicht zu empfehlen, denn die neu gewonnene Freiheit wäre schnell dahin. Es drohen 70 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und der Widerruf der Fahrerlaubnis Klasse B und BE. Vor dem nächsten Anlauf ist außerdem die Teilnahme an einem Aufbauseminar vorgeschrieben. Beim Führerschein mit 17 absolvieren die Teilnehmenden eine ganz normale Ausbildung in der Fahrschule, wobei die Theorie-Prüfung frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden kann.
Bei bestandener Prüfung erhalten Fahranfänger eine Prüfungsbescheinigung. Sie berechtigt zu Fahrten in Deutschland und in Österreich. Der Kartenführerschein wird auf Antrag und erst ab dem 18. Geburtstag ausgegeben. Wie beim regulären Führerschein beginnt nach der Ausgabe der Prüfungsbescheinigung eine Probezeit von zwei Jahren.
Text: DEKRA, Foto: AdobeStock_cropped