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Bei Nebel nicht auf die Lichtautomatik verlassen

  • In bestimmten Situationen Abblendlicht manuell einschalten

  • Bei Tagfahrlicht bleiben die Heckleuchten aus 

 

Starke Sichtbehinderung bedeutet: Tempo anpassen, Abstand halten 

 

Die Lichtautomatik in modernen Autos nimmt Fahrerinnen und Fahrern einiges an Arbeit ab: Sie schaltet selbsttätig das Abblendlicht ein, wenn es dunkel wird, man in eine Tiefgarage oder durch einen Tunnel fährt. Bei Nebel und anderen diffusen Lichtverhältnissen arbeitet die Automatik aber oft nicht perfekt: Die DEKRA Experten raten, mitzudenken und das Abblendlicht von Hand einzuschalten. „Die Lichtautomatik hat viel an Sicherheitsgewinn gebracht. Dennoch sollte man sich nicht blind auf die Technik verlassen“, sagt Denis Preissner, Unfallforscher bei DEKRA. 

 

„Die Lichtsensoren vieler Fahrzeuge unterscheiden nur zwischen Hell und Dunkel und schalten zumeist bei Nebel, Nieselregen oder Gischt nur das Tagfahrlicht ein, nicht aber das Abblendlicht. In neuesten Fahrzeugen werden die Sensoren immer sensibler, trotzdem ist es wichtig, aufmerksam zu bleiben und auf die Lichteinstellung zu achten.“ Tagfahrlicht reicht nicht bei schlechter Sicht Im Tagfahrlicht-Modus leuchten die Frontscheinwerfer schwächer, die Heckleuchten bleiben komplett ausgeschaltet. Damit ist das Fahrzeug von vorn und von hinten viel schlechter zu erkennen und es kann leichter zu kritischen Situationen kommen. Die Straßenverkehrs-Ordnung verlangt, auch am Tag das Abblendlicht einzuschalten, wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich beeinträchtigt ist (§ 17 Abs. 3 StVO). Bei diffusem Licht müssen die Fahrenden in solchen Situationen somit selbst zum Lichtschalter greifen und das Abblendlicht aktivieren. „Je früher, desto besser“, sagt Preissner.

 

Nebelscheinwerfer: Nahbereich besser ausgeleuchtet 

 

Die Sicht verbessert sich bei diffusem Licht in der Regel, wenn die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Diese strahlen das Licht breiter ab als das normale Abblendlicht und leuchten die Fahrbahn im Nahbereich besser aus. Ohne Abblendlicht reduziert sich zugleich die Eigenblendung. Ein Wechsel auf Nebelscheinwerfer ist bei erheblicher Sichtbehinderung erlaubt, eine Verpflichtung besteht aber nicht. 

 

„Bei Nebelfahrten im Dunkeln empfehlen wir, Nebelscheinwerfer, sofern vorhanden, zusätzlich zum Abblendlicht einzuschalten, um eine optimale Sicht und Ausleuchtung der Fahrbahn zu erhalten“, so Preissner. „Fernlicht ist bei Nebel oder Schnee dagegen wenig sinnvoll. Es wird von den Nebeltröpfchen stark reflektiert und verschlechtert so die Sicht durch Eigenblendung.“

 

Nebelschlussleuchte: Für Sichtweiten unter 50 Meter 

 

Bei Sichtweiten unter 50 Metern ist es erlaubt, durch das Zuschalten der Nebelschlussleuchte für mehr Sicherheit zu sorgen. Das eigene Fahrzeug ist dann selbst bei dichtem Nebel durch das helle Rücklicht früher vom nachfolgenden Verkehr zu erkennen. Dies bedeutet aber auch, dass nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Lichtet sich der Nebel wieder, muss die lichtstarke Leuchte wieder ausgeschaltet werden, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. 

 

„Vergessen Sie nicht die wichtigsten Regeln fürs Fahren bei Nebel“, betont Unfallforscher Preissner. „Sie lauten: Geschwindigkeit anpassen, Abstand halten und sich niemals an schnell vorausfahrende Fahrzeuge ‚anhängen‘. Sonst drohen die leider bei Nebel typischen Massenunfälle.“ Sie lassen sich nur vermeiden, wenn man jederzeit innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss man sogar innerhalb der halben überschaubaren Strecke stoppen können. 

 

Text und Foto: DEKRA

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Veröffentlichung

Mo, 10. Februar 2025

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