Satzung

Präambel

Der Deutsche Motorsport Verband e.V. (DMV) ist Nachfolger des 1923 gegründeten Deutschen Motorradfahrer Verbandes e.V. und der 1947 gegründeten Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Motorsports e.V. (ADM). 

 

Er setzt im Sinne dieser Organisationen deren Tradition zur Förderung, zum Erhalt und zum Aufbau des Motorsports und des Kraftfahrwesens fort. 

 

Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, bei Fehlen einer geschlechtsneutralen Formulierung sämtliche denkbaren Formen anzuführen. Soweit in dieser Satzung eine vermeintlich geschlechtsspezifische Bezeichnung gebraucht wird, sind alle Geschlechter in gleicher Weise gemeint.

 

§ 1 Name, Sitz und Rechtsform

§ 2 Zweck des Vereins (nachfolgend Verband bzw. DMV genannt)

§ 3 Mitgliedschaft

§ 4 Ehrenmitgliedschaft

§ 5 Ende der Mitgliedschaft

§ 6 Rechte der Mitglieder

§ 7 Pflichten der Mitglieder

§ 8 Maßregeln und Sanktionen

§ 9 Unterorganisationen des DMV

§ 10 Organe

§ 11 Einberufung, Tagesordnung und Protokoll der Mitgliederversammlung

§ 12 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung

§ 13 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

§ 14 Zusammensetzung des Präsidiums

§ 15 Wahl des Präsidiums

§ 16 Aufgaben des geschäftsführenden Präsidiums

§ 17 Beschlussfassung des Präsidiums

§ 18 Befreiung des Präsidiums 

§ 19 Verwaltungsrat

§ 20 Ehrenrat

§ 21 Revisoren

§ 22 Geschäftsjahr, Haushaltsplan, Rechenschaftsbericht

§ 23 Wahlen, Abstimmungen und Beschlussfassung

§ 24 Aufwandsentschädigung und Übernahme von Ämtern

§ 25 Anfallberechtigung

§ 26 Weiterführende Geschäftsordnungen

§27 Datenschutz im Verein