Was sich 2023 für Autofahrer ändert

Wichtige Termine schon zu Jahresbeginn

 

 Im neuen Jahr kommen auf Autofahrer wieder einige Neuerungen zu: Es geht um die Gültigkeiten der Prüfplakette, den Führerschein-Umtausch, das Erste-Hilfe-Material und die Förderung von Elektroautos und anderes. Laut Expertenorganisation DEKRA hat sich schon seit Beginn des Jahres die Gültigkeit der Farben der amtlichen Prüfplakette auf dem rückwärtigen Kennzeichen geändert. Wer noch mit einer braunen Plakette unterwegs ist, muss sich sputen und rasch zur Hauptuntersuchung vorfahren. Die Gültigkeit der braunen Plakette ist Ende 2022 abgelaufen. Im Jahr 2023 sind alle Fahrzeuge mit rosa Plakette zur HU aufgerufen.

 

In welchem Monat die Fahrzeugprüfung spätestens fällig ist, erkennt man daran, welche Zahl auf der Plakette oben steht. Wer die Fristen deutlich überzieht, muss bei einer Polizeikontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Bei mehr als zwei Monaten Verspätung steht außerdem eine vertiefte HU mit zusätzlichen Kosten an.

 

Der 19. Januar 2023 ist ein wichtiger Termin für Führerschein-Inhaber der Jahrgänge 1959 bis 1964, die noch keinen Führerschein im Scheckkartenformat besitzen. Bis zum genannten Zeitpunkt müssen die grauen oder rosafarbenen Führerscheine in das aktuell EU-weit gültige Kartenformat umgetauscht werden. Im Unterschied zu den bisherigen Dokumenten sind die Scheckkarten-Führerscheine mit einem Ablaufdatum versehen, das beim Pkw-Führerschein 15 Jahre beträgt.

 

Bis zum 1. Februar 2023 müssen Autofahrer noch einmal Corona Tribut zollen und ihr Erste-Hilfe-Material auf den neuesten Stand bringen, damit es der DIN-Norm 13164:2022 entspricht. Das heißt, im Verbandkasten müssen sich künftig auch zwei Corona-Masken befinden. Dabei sind sowohl OP- als auch FFP2-Masken zulässig.

 

Mit Beginn des Jahres 2023 haben sich auch die Fördersätze für die Anschaffung eines Elektroautos geändert. Während Plug-in Hybride keine Förderung mehr erhalten, spendiert der Staat für die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges bis 40.000 Euro Nettolistenpreis noch maximal 4.500 Euro. Hinzu kommt ein freiwilliger Anteil von Seiten der Hersteller, die den Betrag bisher um die Hälfte der staatlichen Prämie aufgestockt haben, insgesamt somit 6.750 Euro. Für Fahrzeuge im Preissegment über 40.000 Euro bis 65.000 Euro schießt der Staat noch 3.000 Euro zu.

 

Text und Foto: DEKRA

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 20. Januar 2023

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen