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Wildunfälle: Vor allem bei Dämmerung und auf Landstraßen

Wildtiere suchen vorwiegend in der Dämmerung nach Futterplätzen, die Uhrzeit kümmert sie dabei nicht. Weil die Dämmerung im Herbst morgens und abends in die Zeiten des Berufsverkehrs fällt, ist die Gefahr von Wildunfällen in dieser Jahreszeit besonders hoch. Zusätzlich wächst das Unfallrisiko durch schlechtere Sichtbedingungen, etwa Nebel. Deswegen rät die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung GmbH den Autofahrern, vor allem in Gebieten mit Wäldern und dicht bewachsenen Feldern besonders umsichtig zu fahren, das Tempo zu reduzieren und stets bremsbereit sein. Es geht schließlich nicht nur um einen erheblichen Sachschaden am Auto, sondern um das Leben von Tieren und auch Menschen: Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2021 bei Wildunfällen rund 2.700 Menschen verletzt. Die Zahl dieser Unfälle insgesamt liegt Jahr für Jahr zwischen 250.000 und 300.000.

Das sind durchschnittlich zwischen 700 und 800 Unfällen pro Tag mit Wildtieren. Nicht ohne Grund mahnt das markante Verkehrsschild mit einem stilisierten Rotwildtier zu besonderer Vorsicht. Zusätzlich ist es sinnvoll, sich die Problematik der Wildunfälle immer wieder vor Augen zu führen, lautet ein Tipp der Prüforganisation: Die Tiere suchen Schutz in Wäldern und finden Nahrung auf Feldern. Deswegen überqueren sie vor allem Landstraßen, auf denen sich 85 Prozent aller Unfälle dieser Kategorie ereignen. Und zwar meistens im Mai vorwiegend durch Wildschweinrotten sowie zwischen Oktober und Dezember vermehrt durch Hirsche während ihrer Brunftzeit. Übrigens: Zu den Wildtieren zählen laut der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald sowohl Reh-, Damm- und Rotwild wie auch Luchs, Fuchs, Dachs, Wildkaninchen, Wildschwein, Marder und Feldhase. Eine ausgebüchste Kuh oder ein Fasan zählen nicht zu diesem Haarwild. Das kann insofern von Bedeutung sein, weil die Teilkaskoversicherung in der Regel den am Auto entstandenen Schaden nur bei den Wildtieren ersetzt. Die Kfz-Haftpflicht allein übernimmt diese Schäden nicht.


Ist ja klar: Oberstes Ziel einer Fahrt durch die Dämmerung muss es sein, Unfälle aller Art und eben auch jene mit Tieren zu vermeiden. Vorausschauendes Fahren und erhöhte Aufmerksamkeit tragen zu einer sicheren Fahrt entlang von Waldrändern bei. Eine verminderte Geschwindigkeit reduziert den Bremsweg bis zum Stillstand erheblich. Ist ein Tier am Straßenrand auszumachen, Fernlicht abschalten, hupen und anhalten – aber nicht mit einer Vollbremsung, um Folgefahrzeuge nicht zu gefährden. Vorsicht: Viele Tiere sind häufig in einer Gruppe unterwegs, somit gilt es vor einer Weiterfahrt auf Nachzügler zu achten.


Droht die Kollision mit einem Tier trotz aller Vorsicht, sollte man nicht ausweichen, sondern beim starken Bremsen das Lenkrad vor einem Aufprall fest umgreifen. Vor allem Assistenzsysteme wie ABS machen das Ausweichen zwar prinzipiell möglich, doch ein eventuell resultierender Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern oder der Aufprall gegen einen Baum hat für Insassen und Fahrzeug meist schlimmere Folgen als der Zusammenstoß mit einem Tier.


Der Ablauf danach beginnt mit dem Einschalten der Warnblinkanlage sowie dem Anlegen der Warnweste vor dem Absichern der Unfallstelle. Bei verletzten Personen alarmiert die „112“ den Rettungsdienst. In allen Fällen ist die Polizei unter der „110“ oder lokalen Telefonnummern zu informieren, die den Unfall dem zuständigen Jäger, Jagdpächter oder Förster meldet. Diese Experten kümmern sich auch nachts um das verletzte oder getötete Tier oder suchen verwundete Tiere mit Unterstützung ausgebildeter Jagdhunde im umliegenden Wald. Sich als Autofahrer selbst um die betroffenen Tiere zu kümmern ist bei aller Empathie keinesfalls ratsam. Zum einen können sich verletzte Tiere sehr aggressiv verhalten, zum zweiten besteht bei Berührungen Infektionsgefahr. Wer ein totes Tier gar mitnimmt, macht sich der Wilderei strafbar. Entstandene Schäden sollten für die Versicherung fotografiert werden. Wichtig ist noch eine Wildunfallbescheinigung, die Jäger oder Förster meist vor Ort ausstellen können.

Text und Foto: GTÜ

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Veröffentlichung

Fr, 25. November 2022

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