Winterreifen für Zweiräder: Was bei Motorrad und Fahrrad gilt
Für winterliche Straßenverhältnisse optimierte Reifen gibt es auch für Zweiräder
Einspurige Kraftfahrzeuge sind von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen
Spikereifen am Fahrrad sind erlaubt und bieten auf Eis zusätzlichen Halt
Winterreifen gehören für viele Autofahrer selbstverständlich zur kalten Jahreszeit. Doch wie sieht es bei Zweirädern aus? Auch für sie sind spezielle Reifen für niedrige Temperaturen, Schnee und Eis verfügbar. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt einen Überblick.
Zunächst Rechtliches: In Deutschland regelt die Straßenverkehrsordnung (Paragraf 2 Absatz 3a StVO) die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Autos müssen demnach bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen tragen, erkennbar am „Alpine“-Symbol. Unter anderem einspurige Kraftfahrzeuge, also etwa Motorräder oder Motorroller, nimmt die StVO davon aus, macht jedoch besondere Vorgaben: Vor dem Start ist zu prüfen, ob die Fahrt erforderlich ist und das Ziel nicht mit anderen Verkehrsmitteln erreicht werden kann. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt grundsätzlich 50 km/h, sofern Straßen- oder Sichtverhältnisse keine geringere Geschwindigkeit erfordern. Außerdem muss der Sicherheitsabstand mindestens der Hälfte des Tachowerts in Metern entsprechen.
Für Fahrstabilität spielt die Physik eine zentrale Rolle: Einspurige Fahrzeuge reagieren besonders empfindlich auf Glätte.
Bereits kleine vereiste Stellen können zum Verlust der Seitenführung eines Rades führen, weil die Übertragung der Reibkraft zwischen Reifen und Fahrbahn verloren geht. Das ist bei Zweirädern besonders kritisch, weil damit auf einen Schlag 50 Prozent der Reibkraft fehlen. Die Folge: Der Reifen rutscht weg, das gesamte Fahrzeug verliert Stabilität und droht zu kippen. Typisch sind bei eisglatter Fahrbahn sogenannte „Lowsider“, bei denen die Räder in Kurven wegrutschen und das Zweirad zur kurveninneren Seite kippt. Aufgrund der erhöhten Unfallgefahr sind deshalb schon im Eigeninteresse Touren bei Schnee und Eis kritisch abzuwägen.
Vorausschauendes Fahren mit geringer Geschwindigkeit sowie weichen Lenk-, Brems- und Beschleunigungsmanövern ist unerlässlich.
Reifen für winterliche Fahrbahnbedingungen können Zweirädern zu mehr Haftung verhelfen. Entscheidend sind vor allem kälteoptimierte Gummimischungen, die auch bei niedrigen Temperaturen elastisch bleiben. Das kann insbesondere bei Kälte, Nässe, Schneematsch und lockerem Schnee Vorteile bringen. Ein offeneres Profil, Lamellen oder gröbere Profilblöcke allein machen einen Pneu dagegen noch nicht zum Reifen für winterliche Bedingungen. Sie können jedoch die Haftung auf Schnee und unbefestigtem Untergrund verbessern.
Für Motorräder und Motorroller bietet der Fachhandel verschiedene speziell für den Winter ausgelegte Reifen an. Da einspurige Kraftfahrzeuge von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen sind, müssen diese Reifen nicht mit dem „Alpine“-Symbol gekennzeichnet sein. Bei der Auswahl sind jedoch die Vorgaben der Fahrzeug- beziehungsweise Betriebserlaubnis sowie die Anforderungen an Tragfähigkeit und zulässige Geschwindigkeit zu beachten.
Auch Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h unterliegen keiner Winterreifenpflicht. Neben kälteoptimierten Pneus mit Straßenprofil gibt es für sie eine besondere Option: Spikereifen. Kleine Metallstifte in der Lauffläche drücken sich auf vereisten Flächen in den Untergrund und können dadurch zusätzlichen Halt geben. Besonders auf festgefahrenem Schnee und Eis verbessern sie die Seitenführung und können beim Bremsen sowie in Kurven punkten. Das Angebot reicht von moderat bespikten Reifen für den täglichen Arbeitsweg bis zu stark bespikten Spezialreifen mit mehreren hundert Spikes für besonders eisige Bedingungen.
Anders als bei Kraftfahrzeugen ist der Einsatz solcher Spikereifen an Fahrrädern und Pedelecs bis 25 km/h in Deutschland zulässig. Nach Paragraf 36 Absatz 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen Reifen oder andere Laufflächen zwar keine Unebenheiten aufweisen, die eine feste Fahrbahn beschädigen können. Fahrrad-Spikereifen gelten aufgrund des vergleichsweise geringen Fahrzeuggewichts jedoch als zulässig, weil von ihnen keine relevante Beschädigung der Fahrbahn zu erwarten ist.
Eine andere rechtliche Einordnung gilt für schnelle S-Pedelecs bis 45 km/h: Als Kleinkrafträder der Klasse L1e-B zählen sie zu den Kraftfahrzeugen. Bei ihnen dürfen daher nicht ohne Weiteres handelsübliche Fahrrad-Spikereifen verwendet werden. Entscheidend ist, ob die Bereifung für das jeweilige Fahrzeug zulässig ist und insbesondere den Anforderungen an Dimension, Tragfähigkeit und zulässige Geschwindigkeit entspricht.
Die Bereifung ist allerdings nur ein Baustein für sicheres Fahren im Winter. Unabhängig von der Art des Zweirads gelten weitere grundlegende Regeln: Im Winter ist mit erhöhter Vorsicht und Rücksichtnahme zu fahren. Ebenso entscheidend sind ein technisch einwandfreies Fahrzeug, funktionierende Bremsen und gute Beleuchtung. Zusätzlich können sich Zweiradfahrer mit Kleidung in Leuchtfarben und Reflektoren sichtbarer machen. Gerade im Winter und bei Dunkelheit leisten alle Faktoren zusammen einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr.
Text und Foto: GTÜ
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