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Fahrerlizenz Lehrgänge

Die Rennfahrschule Münster bietet kostengünstige Lehrgänge zur Erlangung der DMSB Nat. A Lizenz an.

 

Termine 2012

Derzeit wird das Angebot überarbeitet. In Kürze stehen die neuen Termine bereit. Bis dahin steht Ihnen die Geschäftsstelle für Rückfragen gern zur Verfügung unter dmv@dmv-motorsport.de

 

Mehr Infos unter www.rennfahrschule-muenster.de.

 

Voraussetzungen

 

Fahrer

Der Fahrer ist verpflichtet, während der Veranstaltung einen Schutzhelm nach ECE-Norm zu tragen, angegurtet zu sein und die Wagenfenster geschlossen zu halten. Falt- und Schiebedächer müssen geschlossen sein.

 

Fahrzeug

Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrzeuge die amtlich zugelassen sind, deren Auspuffanlagen mit den Vorschriften nach VwV zu § 29 StVZO konform gehen und die einen Schalldruckpegel von <95 dB(A) einhalten. Alle technischen Änderungen müssen im Fahrzeugschein eingetragen sein.
Die Teilnahme von Fahrzeugen mit roten Kennzeichen vom Typ 06 ist nicht erlaubt, die Teilnahme mit roten Kennzeichen der Typen 07 und H ist erlaubt; für nicht zugelassene Fahrzeuge (mit Wagenpaß) haben wir eine Teilnehmerhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen.

 

Ausrüstung

Die Mindestausrüstung besteht aus:
Schutzhelm, Sicherheitsgurt (mind. 3-Punkt), Warndreieck u. Verbandkasten.
Reifen und Bremsen müssen in einem erstklassigen Zustand sein (Bitte unbedingt die Bremsflüssigkeit erneuern!).
Handelsübliche Serienreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 3 mm.

 

Versicherungsschutz

Die Haftpflichtversicherung muß mindestens 2,5 Mio. EUR betragen.
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist während der gesamten Veranstaltung in Kraft, da nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gefahren wird. Grundlage dieses Lehrgangs sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die StVZO. "Haftungsausschluß" inklusive einfache Fahrlässigkeit und Gefährdungshaftung des Teilnehmers bzw. des Fahrzeugeigentümers in schriftlicher Form ist Bedingung. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Der Veranstalter übernimmt gegenüber den Teilnehmern keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (auch für Sachschäden im Bereich der Strecke). Eine Schadensersatzpflicht wird nicht übernommen.

 

Minderjährige

Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich!